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Ausschreibung als Ideen-Wettbewerb

Die in Frage stehenden WMAN-Frequenzen können bekanntlich mit unterschiedlichen Technologien auf unterschiedliche Weise genutzt werden. Dabei ist es wünschenswert, daß volkswirtschaftlich nützliche politische Ziele festgelegt werden, aus denen geeignete Ausschreibungsbedingungen abgeleitet werden, und die der Gesetzgeber auch in § 2 Abs. 2 TKG in anderem Wortlaut normiert hat:

  1. Förderung von Innovation mit dem Ziel der Wiederherstellung der Technologieführerschaft im Bereich Broadband Wireless Access;
  2. Förderung des Wettbewerbs; daher darf broadband wireless access nicht als isolierter Markt, sondern nur in Verbindung mit durch ihn substituierten Märkten betrachtet werden. Vor allem bestehen enge Wechselwirkungen zur letzten Meile im Festnetz und zur Terminierung in den Mobilfunknetzen (beides betreffend sowohl Sprach-, als auch Datenverkehr).
  3. Förderung auch kooperativer Technologien als Alternative zur Marktmacht von Carrieren. Hierbei ist vor allem an meshed-network Ansätze zu denken, die aufgrund ihrer sehr schlanken Strukturen auf Gegenseitigkeitsbasis erhebliche volkswirtschaftliche Reserven mobilisieren können. Ein Teil der Frequenzen könnte für solche vielversprechenden Ansätze reserviert werden.
  4. Keine Verstärkung bestehender Monopolstellungen.



Martin Weigele 2006-08-09